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Die Stimmabgabe marokkanischer im Ausland lebender Staatsangehöriger per Vollmacht

élections 2026

Im Rahmen der Vorbereitungen für die für den 23. September geplanten Parlamentswahlen und zur Erleichterung der Verfahren für die Stimmabgabe per Vollmacht zugunsten marokkanischer im Ausland lebender Staatsangehöriger hat das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, für afrikanische Zusammenarbeit und für im Ausland lebende Marokkaner in Abstimmung mit dem Innenministerium die elektronische Plattform «E-Procuration» eingerichtet. Über die Portale www.listeselectorales.ma und www.elections.ma zugänglich, ermöglicht diese Plattform die Durchführung sämtlicher Online-Verfahren im Zusammenhang mit der Wahlvollmacht.
Die Plattform bietet den betroffenen Wählern die Möglichkeit, ihre persönlichen und wahlbezogenen Daten einzugeben, insbesondere Vor- und Nachname, die Nummer ihres elektronischen Personalausweises (CNIE), ihre Registrierungsnummer in den Wählerlisten sowie den Wahlkreis oder die Gemeinde, in der sie eingetragen sind. Sie ermöglicht außerdem die Eingabe der Angaben zum benannten Bevollmächtigten und die elektronische Bestätigung der Vollmacht.
Nach Bestätigung der Vollmacht muss der Wähler eine Kopie des Dokuments herunterladen und an seinen Bevollmächtigten übermitteln, damit dieser es gegebenenfalls am Wahltag vorlegen kann. Es ist zu beachten, dass ein und derselbe Wähler nur von einem einzigen im Ausland lebenden Marokkaner bevollmächtigt werden kann.
Bezüglich der Ausübung des Stimmrechts durch den Bevollmächtigten stimmt dieser zunächst in eigener Person ab und anschließend im Namen des Vollmachtgebers, wenn beide demselben Wahllokal angehören, gegen Vorlage der Vollmacht und seines elektronischen Personalausweises.
Wenn Bevollmächtigter und Vollmachtgeber in unterschiedlichen Wahllokalen eingetragen sind, ist der Bevollmächtigte berechtigt, im Namen des Vollmachtgebers gemäß den geltenden Verfahren abzustimmen, nach Vorlage der erforderlichen Dokumente, insbesondere der ordnungsgemäß bestätigten Vollmacht und seines elektronischen Personalausweises.